Der Familiennachzug ist deutlich einzuschränken (z.B. Kindeshöchstalter 16 Jahre, kein Nachzug für Enkel, Großeltern, sonstige Verwandte wegen häuslicher Gemeinschaft, Personen in „dauerhafter Beziehung“). Familiennachzug bedarf des Nachweises der dauerhaften Sicherstellung des Lebensunterhalts. Der Bezug von Kindergeld ist auf die Leistungen zu beschränken, auf die in den Herkunftsländern Anspruch besteht. Angesichts der sich schon seit 1,5 Jahren hinziehenden Armutseinwanderung aus Serbien und Mazedonien in die Sozialsysteme – vor allem sog. Roma – ist eine Aufhebung der Visafreiheit für diese beiden Staaten anzustreben. (Quelle: Wahlprogramm AfD zur Bürgerschaftswahl 2015)
Von Saide Sesin
Öfter genügt ein Blickwechsel, um etwas zu verstehen. Vielleicht hilft den ungebildeten und unbedachten Äußerungen einiger Politiker*innen zum Thema Zuwanderung der Blickwechsel, welchen ich als Migrantin einbringen kann. Es ist mir bewusst, dass solche Politiker*innen nicht klüger werden, aber wenigstens sollte ihnen nicht gelingen, die faktische, konkrete Realität der Zuwanderung zu vertuschen oder zu verleugnen. „Es genügt schon ein Blickwechsel“ weiterlesen